FAQ

Häufig werden uns Kinder auf Anregung ihrer Eltern, von LehrerInnen, ErzieherInnen oder anderer Personen mit dem Wunsch zugewiesen, das Verhalten und/oder das Leistungsvermögen eines Kindes abklären zu lassen. Hier ergeben sich einige Fragen, die wir gerne beantworten möchten (FAQ):

Wie lange ist die Wartezeit bis zum Ersttermin?

Normalerweise beträgt die Wartezeit je nach Fragestellung 3–6 Monate. Bei psychiatrischen Notfällen (Psychose, Suizidalität) jedoch nur einen Tag bis zwei Tage.

Was ist die Grundlage für eine Diagnostik und Therapie?

Wir arbeiten in der Praxis mit einem sozialpsychiatrischen Team zusammen. Neben den ärztlichen Terminen erbringen die pädagogischen Mitarbeiterinnen unter fachärztlicher Verantwortung Leistungen im diagnostischen und therapeutischen Bereich .

Was bedeutet die Sozialpsychiatrische Vereinbarung?

In den teilnehmenden kinder- und jugendpsychiatrischen Arztpraxen werden diagnostische und therapeutische Maßnahmen in einem interdisziplinär ausgerichteten Team bei vielen jungen Patienten und deren Familien durchgeführt. Einzel- und Gruppentherapien, Elternberatung und Familienarbeit werden ergänzt durch Kooperation der Fachärzte und deren Mitarbeiter mit Schulen, Kindergärten, Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern, usw. Der Vorteil der Sozialpsychiatrie ist, dass sehr flexibel für den Einzelfall Behandlungen und Hilfen angeboten werden können und die Wartezeit auf einen Therapieplatz deutlich verringert werden kann. Dies betrifft vor allem Kinder mit schweren psychiatrischen Störungen, die eine berufsgruppenübergreifende Behandlung dringend benötigen.

Warum finden die Diagnostiktermine nur morgens statt?

Dies liegt zum einen daran, dass die Kinder gute äußere Bedingungen erhalten sollen, um optimale Leistungen erbringen zu können (gut ausgeschlafen, nicht nach einem »Arbeitstag« mit möglichen Konflikten) und zum anderen daran, dass nachmittags die langfristig angelegten Therapien stattfinden. Nach den Diagnostikterminen können die Kinder wieder ihre Einrichtung (Kindergarten, Schule) besuchen. Würden wir ausschließlich nachmittags arbeiten, würde sich die Wartezeit mehr als verdreifachen.

Wie lange dauert es, bis die Diagnostik beendet ist?

Vom Ersttermin an sind dies je nach Fragestellung 3-6 Monate. Da pro Quartal von den gesetzlichen Krankenkassen nur eine begrenzte Zahl von Testungen übernommen werden, müssen bei komplexeren Fragestellungen die Tests auch über zwei Quartale verteilt werden.

Wird die Schule automatisch über die Ergebnisse der Diagnostik informiert?

Nein, nur wenn die Eltern uns von der Schweigepflicht befreien, können wir zu Lehrern Kontakt aufnehmen.

Kann ich als LehrerIn an den Gesprächen in der Praxis teilnehmen?

Ja, jederzeit. Bitte sprechen Sie dafür die Eltern an und vereinbaren Sie gemeinsam einen Termin.

Welche weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit Lehrern/Erziehern gibt es?

Bitte sprechen Sie die Eltern an und bitten diese, uns von der Schweigepflicht zu entbinden. (Wir benötigen hierzu die Unterschriften aller Sorgeberechtigten.) Auf dieser Grundlagen kann auch ein telefonischer Austausch stattfinden. Umgekehrt werden Sie im Rahmen der Diagnostik möglicherweise von Eltern gebeten, Fragebögen zu einer Schülerin / einem Schüler auszufüllen. Ihre Rückmeldungen und Einschätzungen sind für uns ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Befundgespräch, so dass wir uns herzlich für Ihre Zusammenarbeit bedanken.

Bekommen Lehrer/ Erzieher/ Mitarbeiter des Jugendamtes eine schriftliche Zusammenfassung der Befunde?

Eine schriftliche Zusammenfassung der Untersuchungsbefunde an die Sorgeberechtigten ist keine Leistung der Krankenkasse. Für 8 Euro (nach GOÄ 75) schreiben wir auf Wunsch der Sorgeberechtigten einen Befundbericht, der von diesen dann an die involvierten Stellen weitergeleitet werden kann.

Wie lange dauert es, bis bei einem Kind die Therapie beginnt?

Kommt es nach einer diagnostischen Phase im Einvernehmen mit den Sorgeberechtigten und den Kindern zu einer Therapie, kann dies in einer Kleingruppe oder einzeln erfolgen. Die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz können wir nicht pauschal voraussagen, da sie stark variieren. Grundsätzlich ist von einer mehrmonatigen Wartezeit auszugehen.

Können Sie Ergo-, Sprach- und Physiotherapie verordnen?

Ja, nach einer Diagnostik ist eine Verordnung einer ergo-, sprach- oder physiotherapeutischen Behandlung nach den Maßgaben des Heilmittel-Katalogs möglich, der genau festlegt, bei welcher Störung ein Arzt welches Heilmittel in welchem Umfang verordnen kann.

Kann eine Behandlung der Lese- und Rechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche in Ihrer Praxis erfolgen?

In der Praxis kann die Diagnostik dieser sogenannten Teilleistungsschwächen erfolgen und ein Therapieplan erstellt werden, aber eine Behandlung ist zu Lasten der Krankenkassen weder in meiner Praxis noch über eine Ergotherapie- oder Sprachtherapieverordnung zulässig. Diese Förderung ist entweder privat zu zahlen oder es kann unter bestimmten Umständen ein anderer Kostenträger gefunden werden. Vorrangig ist aber immer die Schule für diese Förderung zuständig.

http://www.schulministerium.nrw

Kann eine Therapie ein AO-SF (Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW) überflüssig machen?

In Einzelfällen entfällt nach erfolgreicher Therapie die Grundlage für eine sonderpädagogische Förderung. Es gilt jedoch, dass die Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkt und Förderort von der Schulaufsichtsbehörde getroffen wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/AO-SF
http://www.schulministerium.nrw

Werde ich als Lehrer automatisch darüber informiert, dass ein Kind Medikamente bekommt?

Nein, dies liegt ausschließlich in der Entscheidung der Sorgeberechtigten. Nur wenn die Eltern uns gegenüber Ihnen von der Schweigepflicht befreien, dürfen wir zu Ihnen Kontakt aufnehmen.

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.