Was ist / was macht eine Kinder- und Jugendpsychiaterin?
Eine Kinder- und Jugendpsychiaterin ist ein Fachärztin. Sie hat Medizin studiert und eine mehrjährige Weiterbildung in einer Klinik absolviert. Anders als andere nicht ärztliche Psychotherapeutinnen darf sie auch z.B. Ergo- oder Sprachtherapie und Medikamente verschreiben, sowie Überweisungen zu anderen Spezialisten und Einweisungen ins Krankenhaus ausstellen. In der Regel hat sie eine fundierte Psychotherapieausbildung und zum Teil auch weitere Zusatzqualifikationen erfolgreich abgeschlossen.
Das erste »Untersuchungsinstrument« der Kinder- und Jugendpsychiaterin ist das Gespräch. Gemeinsam mit den Kindern/Jugendlichen und den Sorgeberechtigten versucht sie, die Probleme und deren Zusammenhänge zu verstehen, aber auch die Fähigkeiten und Stärken kennen zu lernen, nach dem Anliegen/Auftrag zu fragen und eine gezielte und individuelle Diagnostik zu vereinbaren, die u.a. von einer sozialpsychiatrischen Mitarbeiterin (Praxistherapeutin) durchgeführt wird. Hierzu können psychologische Testverfahren (z.B. der Intelligenz, der Daueraufmerksamkeit und Konzentration, der Lese- und Rechtschreib- und Rechenfertigkeiten, der emotionalen Befindlichkeiten), Fragenbogen und eine körperlich-neurologische Untersuchung gehören. Gelegentlich veranlasst sie auch weitere medizinische Untersuchungen.
In einem Gespräch mit dem Kind/Jugendlichen und den Sorgeberechtigten werden die Ergebnisse der Diagnostik erklärt, ein Behandlungsvorschlag ausgearbeitet und zusammen überlegt, welche Hilfen sinnvoll sein könnten. Hierzu kann auch eine medikamentöse Behandlung gehören.
Nicht alle Therapien führt die Kinder- und Jugendpsychiaterin selbst durch. Einzel- und Gruppentermine werden auch von den Praxistherapeutinnen im Rahmen der Sozialpsychiatrischen Vereinbarung durchgeführt. Oder sie verweist an andere Institutionen (Frühförderung, Erziehungsberatung, Ergo-, Sprach- und Physiotherapie, Jugendamt, Tagesklinik, stationäre Einrichtungen, etc.).
Nur mit Ihrem/deinem Einverständnis nimmt sie zu diesen Institutionen Kontakt auf, da sie unter Schweigepflicht steht. Sie spricht also niemals heimlich z.B. mit Lehrern oder Behörden über dich/Sie.
Ältere Kinder / Jugendliche haben im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht zudem das Recht zu entscheiden, was die Sorgeberechtigten über notwendige Basisinformationen hinaus erfahren sollen. Diese Basisinformationen umfassen grob den Vorstellungsanlass und den Behandlungsablauf, sowie Kenntnis darüber, ob eine akute Gefährdung vorliegt.